Selbstzahler*innen

Selbstzahler*innen

Sie haben zudem die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen.

In diesem Fall:

  • ist kein Antragsverfahren notwendig
  • kann die Behandlung in der Regel zeitnah beginnen
  • erfolgt keine Weitergabe von Informationen an die Krankenkasse

Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).

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