Selbstzahler*innen
Sie haben zudem die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu übernehmen.
In diesem Fall:
- ist kein Antragsverfahren notwendig
- kann die Behandlung in der Regel zeitnah beginnen
- erfolgt keine Weitergabe von Informationen an die Krankenkasse
Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt und orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP).