Gesetzlich Versicherte (Kostenerstattungsverfahren)
Unsere Praxis ist eine Privatpraxis und verfügt über keine Kassenzulassung.
Dennoch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens in Anspruch zu nehmen.
Dies ist insbesondere dann möglich, wenn:
- eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist und
- kein zeitnaher Therapieplatz bei kassenzugelassenen Therapeut*innen verfügbar ist
In solchen Fällen kann die gesetzliche Krankenkasse verpflichtet sein, die Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis zu übernehmen (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Voraussetzung ist in der Regel:
- der Nachweis mehrerer erfolgloser Versuche, einen Therapieplatz zu erhalten
- eine fachliche Einschätzung, dass die Behandlung notwendig und zeitnah erforderlich ist
Die Antragstellung erfolgt individuell bei Ihrer Krankenkasse. Wir unterstützen Sie gerne bei den einzelnen Schritten.
Schritte zum Therapieplatz über das Kostenerstattungsverfahren
Schritt 1
Vereinbaren Sie zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde in einer kassenzugelassenen Praxis.
Wenn dort kein Therapieplatz angeboten werden kann, erhalten Sie ein sogenanntes PTV-11-Formular.
Hilfreich sind zusätzlich:
- eine Empfehlung für eine Richtlinienpsychotherapie,
- ein Dringlichkeitscode,
- sowie eine Verdachtsdiagnose.
Schritt 2
Kontaktieren Sie mehrere kassenzugelassene psychotherapeutische Praxen und fragen Sie nach einem Therapieplatz für eine Richtlinienpsychotherapie.
Zusätzlich können Sie die Terminservicestelle unter 116117 nutzen.
Schritt 3
Dokumentieren Sie Ihre Therapiesuche möglichst genau.
Notieren Sie:
- Name der Praxis,
- Datum und Uhrzeit des Kontakts,
- Rückmeldung der Praxis,
- sowie mögliche Wartezeiten.
Diese Nachweise benötigt Ihre Krankenkasse.
Schritt 4
Wenn Sie innerhalb der nächsten Monate keinen Therapieplatz in einer Kassenpraxis finden, können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Die Privatpraxis unterstützt Sie dabei und stellt die benötigten Unterlagen für den Antrag zusammen.
Unterlagen für das Kostenerstattungsverfahren
Welche Unterlagen benötigt werden, kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein. Informieren Sie sich deshalb am besten vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Anforderungen.
In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
PTV-11-Formular
Bescheinigung aus der psychotherapeutischen Sprechstunde mit Empfehlung für eine zeitnahe Psychotherapie.
Nachweis der Therapiesuche
Eine Liste Ihrer Anfragen bei kassenzugelassenen Praxen mit:
- Datum,
- Rückmeldungen,
- Absagen,
- und möglichen Wartezeiten.
Bescheinigung der Privatpraxis
Nachweis darüber, dass die Behandlung zeitnah beginnen kann.
Dringlichkeitsbescheinigung (wenn möglich)
Zusätzliche Empfehlung zur zeitnahen Behandlung, z. B. durch:
- die psychotherapeutische Praxis,
- einen Facharzt für Psychiatrie,
- oder Ihren Hausarzt.
Einen guten Überblick über das Kostenerstattungsverfahren bietet zudem die Broschüre der DPtV, die Sie hier als PDF herunterladen können.
Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) Faltblatt Kosten