Heilfürsorge
(Bundeswehr und Bundespolizei)
Für Angehörige der Bundeswehr übernimmt die Heilfürsorge in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bis zum 2,7-fachen Satz der Gebührenordnung. Voraussetzung ist die Vorlage des Formulars San/Bw/0218, das Sie von Ihrer Truppenärztin bzw. Ihrem Truppenarzt erhalten.
Seit 2018 haben auch Angehörige der Bundespolizei die Möglichkeit, psychotherapeutische Behandlungen in Privatpraxen in Anspruch zu nehmen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Stelle über das genaue Vorgehen.
Für Beamtinnen und Beamte der Landespolizei gilt, dass eine Behandlung in einer Privatpraxis vorab mit der zuständigen Heilfürsorgestelle abgestimmt werden muss. Eine Kostenübernahme ist nicht in jedem Fall gewährleistet.