Gesetzliche Unfallversicherung & Berufsgenossenschaften
Wenn Ihre psychischen Beschwerden infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls entstanden sind, kann die Behandlung unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Unfallversicherung oder die zuständige Berufsgenossenschaft übernommen werden.
Bitte nehmen Sie in diesem Fall zunächst Kontakt mit Ihrer zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft auf.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).